Zustands- und Funktionsprüfung

Im landläufigen Sprachgebrauch „Dichtheitsprüfung“ genannt

Die Zustands - und Funktionsprüfung

Im landläufigen Sprachgebrauch „Dichtheitsprüfung“ genannt, erzeugt sie bei vielen Bauherren und Kanalbauern eine gewisse Anspannung.

Dabei hat sie sowohl bei Neubauten als auch bestehenden Gebäuden durchaus ihre Berechtigung: Abwasserkanäle müssen dicht sein!

Das dient sowohl dem Schutz der Umwelt als auch der Sicherheit von Gebäuden und Außenanlagen. Und nicht zuletzt auch der baulichen Sicherheit der Kanalisationsbauwerke selbst.

Durch undichte oder defekte Kanalrohre und Schächte kann Abwasser nach außen in das Erdreich dringen und das Grundwasser gefährden. Bei Untersuchungen wurden z.B. Medikamentenreste im Erdreich gefunden, die in das Grundwasser eindringen können.

Auch von außen eindringendes Grundwasser (sogenanntes Fremdwasser) stellt die Kanalnetzbetreiber vor erhebliche Probleme. Dieses Fremdwasser muss zusätzlich im Kanal abgeleitet werden und erzeugt sowohl durch Pumpen als auch durch die Behandlung in der Kläranlage teilweise erhebliche Mehrkosten, die letztendlich wir alle bezahlen müssen!

Durch von außen eindringendes Wasser kann außerdem Erdreich in den Kanal geschwemmt werden. Dieses führt zu wiederkehrenden Verstopfungen oder auch zu gefährlichen Hohlraumbildungen, die sich in teilweise dramatischen Absackungen bemerkbar machen.

Wir führen seit 2015 Dichtheitsprüfungen durch und eine „Durchfallquote“ von ungefähr 20% allein bei Neubauten (!) zeigt eindeutig die Notwendigkeit dieser Prüfung.

Von fehlenden oder einragenden Dichtungsgummis, Rissen in Rohren, Fehlanschlüssen, nicht korrekt zusammengeschobenen Rohren bis hin zu Rohrbrüchen haben wir schon alles gesehen.

Prüfgeräte-Aufbau bei einer Schachtprüfung

Schäden Neubau

Aber auch Bestandsbauten sind durch schadhafte Abwasserbauwerke gefährdet.

Als Beispiel mag der Einbau einer Rückstausicherung in einer Souterrainwohnung dienen. Hier kam es bei einem Rückstau-Ereignis durch eine defekte Rohrverbindung zu einem Aufbruch des Estrichs. Die Wohnung wurde 80 cm hoch überflutet! In früheren Jahren wurden auch Betonrohre für Schmutzwasserleitungen verlegt. Durch den im Abwasser auf natürlichem Weg entstehenden Schwefelwasserstoff wird die Betonoberfläche massiv angegriffen. Das kann bis zum Einsturz der Leitung führen.

Eine der häufigsten Schadenursachen sind Wurzeleinwüchse. Durch Risse in den Rohren oder undichte Muffen-Verbindungen können Wurzeln in das Kanalrohr wachsen. Diese haben zunächst Abflussbehinderungen und später einen völligen Verschluss zur Folge. Dieser Prozess kann Jahrzehnte dauern.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es sehr empfehlenswert, einen Kanalcheck machen zu lassen.

Bei Neubauten empfiehlt es sich dringend, die Prüfung unmittelbar nach dem Verlegen der Rohrleitungen durchzuführen.

Ideal ist eine Überprüfung vor dem Verfüllen des Rohrgrabens und im Bereich von Bodenplatten vor dem Einbau der Bewehrung.

Wir prüfen auch kurzfristig! Unser Einsatzgebiet ist üblicherweise im Osten von Nordrhein-Westfalen, Südostniedersachsen und Nordhessen (weitere Entfernungen auf Anfrage).

Auch das Prüfen einzelner Bauabschnitte mit mehrmaliger Anfahrt ist sinnvoller als bei einem Schadenfall die Fehlersuche in einem komplexen Rohrsystem.

Wir arbeiten mit modernster Messtechnik und prüfen

  • Rohrleitungen
  • Schächte
  • Kleinkläranlagen

Wir führen die Prüfungen nach den einschlägigen Normen mit Wasser oder Luft durch.

Alle Prüfungen werden selbstverständlich durch eine lückenlose, normgerechte, von den zuständigen Behörden anerkannte Dokumentation nachgewiesen.

Wir sind durch das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt und qualifizieren uns alle drei Jahre in einem Rezertifizierungslehrgang auf den neuesten Stand von Normen und Regelwerken.

Auch wenn es im Rahmen der Normen nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir bei Neubauten eine Kanal-TV-Inspektion. Nur damit ist der Nachweis zu erbringen, dass die verlegten Rohrleitungen ohne sogenannte Unterbögen oder Gegengefälle verlegt sind. Diese schwerwiegenden Mängel können durch die alleinige Durchführung der Dichtheitsprüfung nicht festgestellt werden, können aber zu erheblichen Problemen im späteren Gebrauch durch Ablagerungen und daraus resultierende Verstopfungen führen.

Bestehen Sie als privater Bauherr auf dieser Leistung beweisen Sie damit gegenüber Ihrem Architekten und Bauunternehmer Kompetenz! Die Kosten dafür halten sich in vertretbaren Grenzen.

Blick von oben in einen Schacht während der Prüfung

Tipp

Die Funktionsprüfung ist als handwerkliche Dienstleistung
nach § 35a Abs.3 EStG steuerlich voll absetzbar!
(BFHv.06.11.2014-VI R1/13)

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

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